Anreise - Mit dem Auto ( Je nach Route zwischen 700km und 900km )
Allgemeine Informationen:
Nationales Autoclub der Republik von Kroatien HAK
24 Stunden technische Hilfe, Infos zur Verkehrslage auf den kroatischen Strassen Tel. 987
Web: www.hak.hr , https://www.hak.hr/de#verkehrslage
Pannenhilfe Hrvatski autoklub (HAK)
Avenija Dubrovnik 44, P.O. Box 240
10010 Zagreb
Verkehrsinformation: - Vom Kroatien: 072 777 777
- Vom Ausland: +385 1 464 0800
- E-mail : info@hak.hr (Verkehrsinformation)
Pannenhilfe und Abschleppdienst Pannenhilfe: HAK und seine angeschlossenen lokalen Clubs bieten Pannenhilfe im ganzen Land an, wählen Sie +385 1 1987, wenn Sie aus dem Mobil- oder Festnetz anrufen. Pannenhilfe ist rund um die Uhr verfügbar. Abschleppen: Wir sind für Sie 24 Stunden am Tag im ganzen Land erreichbar.
Hilfe, Beratung und Information Verkehrsinformation: 24 Stunden am Tag, rufen Sie 072 777 777 (aus Kroatien) oder (+385 1) 464 0800 (aus dem Ausland) an; über Rundfunk (im Sommer auf Italienisch, Englisch und Deutsch), Fernsehen und Presse.
Reise und Freizeitaktivitäten Camping: Für HAK-Mitglieder, ausländische Touristen und Inhaber der Internationalen Camping Card (CCI) gibt es auf den meisten Campingplätzen einen 5-10% Rabatt
Fahrzeugdokumente:
Für die Einreise nach Kroatien braucht man den Führerschein, den Fahrzeugschein und die Grüne Versicherungskarte für das Fahrzeug.
Geschwindigkeitsbegrenzungen:
Im Ortsgebiet 50 km/h; Ausnahmen sind beschildert
Auf Landstraßen : Motorrad, Pkw und Wohnmobile bis 3,5 t 90 km/h;
Pkw mit Anhänger und Wohnmobile über 3,5 t: 80 km/h
Auf Schnellstraßen : Motorrad, Pkw und Wohnmobile bis 3,5 t 110 km/h;
Pkw mit Anhänger und Wohnmobile über 3,5 t: 80 km/h
Auf Autobahnen: Motorrad, Pkw und Wohnmobile bis 3,5 t 130 km/h;
Pkw mit Anhänger und Wohnmobile über 3,5 t: 90 km/h
Achtung: Für kroatische Autofahrer unter 25 Jahren gelten folgende Geschwindigkeitsbegrenzungen: Auf Landstraßen 80 km/h, auf Schnellstraßen 100 km/h und auf Autobahnen 120 km/h. Um Probleme mit den Behörden zu vermeiden, sollten sich auch österreichische Lenker bis 25 Jahre an diese Regelung halten.
Lichtpflicht
In Kroatien gilt die Lichtpflicht für alle Fahrzeuge vom letzten Sonntag im Oktober bis zum letzten Sonntag im März auf allen Straßen, Motorradfahrer müssen das ganze Jahr über auch am Tag das Licht einschalten.
Mitführpflichten
In Kroatien müssen Pkw ein Warndreieck , eine Warnweste, Verbandszeug und ein Ersatzlampenset mitführen. Gewerbliche Fahrzeuge müssen zudem einen Feuerlöscher mitführen.
Alkoholbestimmungen
In Kroatien gilt die 0,5 Promille-Grenze. Lenker unter 24 Jahren, Lenker von Fahrzeugen über 3,5 t sowie Berufskraftfahrer müssen gänzlich auf Alkohol verzichten, bevor sie sich hinters Steuer setzen (0,0 Promille-Grenze).
Telefonieren beim Fahren
Das Telefonieren während des Fahrens ist in Kroatien nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt.
Winterreifenpflicht
Zwischen dem 15. November und dem 15. April gibt es in Kroatien auf einigen Straßen unabhängig von den Wetterbedingungen eine Winterreifenpflicht , auf allen anderen Straßen müssen Winterreifen nur bei entsprechender Witterung verwendet werden. Schneeketten dürfen bei Schnee / Eis auf den Straßen verwendet werden und müssen an den Antriebsrädern montiert werden. Die Verwendung von Spike-Reifen ist verboten.
Maut/Vignette
In Kroatien gibt es streckenabhängige Mautgebühren. Bei der Auffahrt auf die mautpflichtige Strecke erhält der Fahrer ein Ticket, das er beim Verlassen der Strecke vorzuweisen hat. Die zu bezahlende Gebühr richtet sich einerseits nach der Fahrzeugkategorie, andererseits nach der Länge der gefahrenen Strecke.
Handy - beim Fahren nicht erlaubt!
Das Anlegen der Sicherheitsgurte ist Pflicht.